Bundesrepublik Deutschland seit 1956

 

Das bis heute gültige System der Kraftfahrzeugkennzeichnung der BRD wurde am 01.07.1956 eingeführt. Die vorhergehenden Systeme waren sehr unübersichtlich und hatten eine zu geringe Kapazität. Mit dem neuen System wurden folgende Forderungen erfüllt:

1.         Das Kennzeichen dient der Identifizierung der Fahrzeughalter, d.h. es muss auch aus Entfernung gut erkennbar sein und so lange merkfähig bleiben, dass man es aufschreiben kann.

2.        Das System sollte lange Zeit ausreichen, d.h. für die zunehmende Motorisierung waren ausreichend Nummern anzubieten und gegen evtl. staatsrechtliche Änderungen unempfindlich sein.

Man wählte ein System, in dem die Zulassungsstelle mit 1-3 Buchstaben, möglichst aus ihrem Ortsnamen, gekennzeichnet wurde. Alle Erkennungsnummern werden prinzipiell nur einmal vergeben. D.h. es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Kennzeichen für ein normales oder um ein von der Steuer befreites Fahrzeug oder um einen Oldtimer handelt.

Waren die Kreisreformen im Westen noch so „nebenbei“ realisiert worden, schlug 1990 mit dem Beitritt der DDR zur BRD die Stunde der Wahrheit. Immerhin wurden 199 neue Unterscheidungszeichen benötigt. Man musste 1990 nur das Ostzonenverzeichnis aus der Schublade ziehen, um allen Kreisen Unterscheidungszeichen zuteilen zu können.

Wie oben erwähnt, wurden ab 01.07.1956 die neuen Kennzeichen ausgegeben. Bei Neuzulassung (nach dem 01.07.1956) konnten übergangsweise noch Kennzeichen des alten Rechts zugeteilt werden. Jedoch ab 01.07.1958 mussten alle Kraftfahrzeuge mit den neuen Kennzeichen ausgestattet sein.

Das Saarland wurde am 01.01.1957 in die BRD eingegliedert. Man vergab acht neue Unterscheidungszeichen. In den siebziger Jahren fanden in der alten BRD mehrere Kreisreformen statt. Ein Teil der Kreise wurde aufgelöst und in andere integriert, bzw. teilweise in größere Städte eingemeindet. Andere bildeten neue Territorien, für welche auch neue Unterscheidungszeichen vergeben wurden. Die Bewährungsprobe des aktuellen Kennzeichensystems war der Beitritt der DDR am 03.10.1990. Die DDR umfasste immerhin 201 Kreise und kreisfreie Städte. Man legte 199 neue, bisher noch nie verwendete Unterscheidungszeichen fest. Für zwei Städte ging man andere Wege: Berlin (Ost) wurde mit Berlin (West) vereinigt, Leipzig erhielt, als einzige Ausnahme, das erst vor kurzem erloschen Unterscheidungszeichen L. Die kleinen, wirtschaftlich schwachen Kreise der Ex-DDR waren auf Dauer im bundesdeutschen System nicht haltbar. Als logische Folge führten man im Osten von 1993-1995 in allen neuen Bundesländern Kreisreformen durch. Mittlerweile wurden in  Sachsen (2008), Sachsen-Anhalt (2007) und Mecklenburg-Vorpommern (2011) weitere Reformen durchgeführt.

Seit November 2012 werden auslaufende Unterscheidungszeichen, die vor Jahren im Rahmen von Gebietsreformen ersetzt wurden, auf Wunsch wieder zugeteilt. Sachsen hat als erstes Bundesland 45 alte Unterscheidungszeichen freigegeben. Andere Bundesländer folgten in unterschiedlichem Umfang.

 

Gültige Unterscheidungszeichen

Kennzeichen, die noch gültig sind, aber nicht mehr vergeben werden und demnächst auslaufen

Behördenkennzeichen

Kennzeichenarten

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