Reichskommissariate 1940-1945

 

Das Deutsche Reich eroberte viele europäische Territorien. Für jedes dieser Territorien gab es einen juristischen Status. Ein Teil wurde direkter Bestandteil des Deutschen später Großdeutschen Reiches. Für die Zeit von der Eroberung bis zur Eingliederung in das Deutsche Reich unterstanden diese Gebiete einem Militärbefehlshaber bzw. später einem Zivilverwalter. 

Folgende Gebiete waren Bestandteil des Großdeutschen Reiches:
Altreich (Deutschland in den Grenzen 1937), Österreich mit Untersteiermark und Oberkrain, Sudetengebiet, Danzig, Westpreußen, Wartheland, Memelgebiet, Zichenau, Sudauen, Bialystok, Kattowitz mit Hultschiner Ländchen, Eupen-Malmedy(-Moresnet), Lothringen, Elsaß, Luxemburg.
Das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren sowie das Generalgouvernement inklusive Galizien waren Sonderzonen des Großdeutschen Reiches.

Die Operationszonen Alpenvorland und Adriatisches Küstenland waren Gebiete unter unmittelbarer Reichsaufsicht.

Besetzte Gebiete waren: Frankreich, Belgien, Dänemark, Kanalinseln, Serbien, Griechenland, später Teile Italiens inklusive Albaniens, Operationsgebiet Ost.

Nicht besetzte Länder innerhalb der besetzten Gebiete bzw. an diese grenzend waren: Vatikanstadt, San Marino, Monaco und Andorra.

Als Reichskommissariate standen unter deutscher Aufsicht: Norwegen, die Niederlande, die Ukraine und das Ostland. Zwei weitere Reichskommissariate waren geplant: Kaukasus und Russland.

Über die Reichskommissariate gibt es wenig Informationen. In Norwegen und den Niederlanden blieben die Vorkriegsstrukturen erhalten. Im Osten entstanden völlig neue Strukturen. Die Ukraine sollte bis zum Ural erweitert werden. In den Kommissariaten Russland und Kaukasus sollte die restliche europäische UdSSR und der asiatische transkaukasische Teil der UdSSR zusammengefasst werden.

Quellen: Handakten des Reichskommissars der Ukraine Koch, verschiedene Akten der SS (alle im Bundesarchiv Berlin) 

zurück